Liebe Eltern der Schülerinnen und Schüler der Humboldtschule,
im folgenden möchten wir Ihnen die Gremien der Elternarbeit und ihre Aufgaben kurz vorstellen:
Klassenelternvertreter
Die Eltern einer Klasse wählen 2 Erziehungsberechtigte aus Ihrer Mitte als Vertreter aus. Hierbei sind alle 2 Jahre die Elternvertreterin oder der Elternvertreter und ein Stellvertreter in getrennten Wahlgängen zu wählen. Sie halten den Kontakt zur Klassenleitung, sollten von diesen im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit über Vorkommnisse und Neuigkeiten in der Klasse informiert werden und sind Ansprechpartner für allgemeine Fragen aus der Elternschaft. Sie laden zu den Elternabenden ein, legen die Tagesordnung fest und leiten die Versammlung. Sie sind Mitglied im Schulelternrat.
Klassenkonferenz
Teilnehmer sind alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte, sowie jeweils 2 stimmberechtigte Eltern- und Schülervertreter. Die Klassenkonferenz entscheidet über Angelegenheiten die ausschließlich die Klasse oder einzelne Schüler betreffen. Z.B. über: Zusammenwirken zwischen Fachlehrern, Koordination der Hausaufgaben, Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens, Ordnungsmaßnahmen usw. Die Einladung hierzu erfolgt durch die Klassenleitung, die auch die Konferenz leitet. In jedem Schuljahr finden außerdem zwei Zeugniskonferenzen statt. Die Elternvertreter haben hierbei jedoch lediglich Mitsprache- und kein Stimmrecht. Es werden für die Konferenz insgesamt 2 Elternvertreter für 2 Jahre gewählt.
Schulelternrat (SER)
Die Vertreter aus allen Klassen (einschl. Stellvertreter) bilden den Schulelternrat. Er trifft sich auf Einladung der/des Vorsitzenden mindestens viermal im Schuljahr. Er vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber der Schulleitung, Schulbehörde und dem Schulträger. Zu den Aufgaben gehören die Wahlen des Vorstands, des Schulvorstands, Gesamtkonferenz, Fachkonferenzen und anderer Gremien. Er berät über alle die Eltern berührenden Fragen und trifft erforderlichenfalls hierzu Beschlüsse. Zu den Sitzungen kann die Schulleitung eingeladen werden. In den SER Sitzungen werden alle die Schule und die Eltern berührenden Fragen besprochen, wie z. B. Schulprogramm, Lehrerversorgung, Baumaßnahmen oder die allgemeine Schulorganisation.
Schulvorstand (SchV)
Der Schulvorstand ist das wichtigste Gremium der Schule. Er setzt sich aus 50% Lehrkräften, 25% Eltern und 25% Schülern zusammen. In den Schulvorstand können sich 4 Erziehungsberechtigte/4 Stellvertreter der Schule wählen lassen. Sie werden vom SER gewählt. Der Schulvorstand legt die wesentlichen Eckpunkte der schulischen Arbeit an der Schule fest. Er entscheidet über die Ausgestaltung der Eigenverantwortlichkeit im Rahmen der gesetzlichen vorgegebenen Möglichkeiten.
Zu den Aufgaben des Schulvorstandes gehören:
Gesamtkonferenz (GK)
Die Gesamtkonferenz ist seit dem Schuljahr 2007 / 2008 nicht mehr das oberste Beschlussgremium der Schule. Mitglieder sind alle Beschäftigten der Schule, Eltern – und Schülervertreter. Wir können 18 Elternvertreter/Stellvertreter dafür wählen. In der Gesamtkonferenz wirken alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit an der Schule Beteiligten zusammen. Die Gesamtkonferenz beschließt das Schulprogramm, die Schulordnung und die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse. Außerdem entscheidet sie über Grundsätze für die Leistungsbewertung und Beurteilung und für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.
Fachkonferenzen (FK)
Es gibt für jedes Fach eine eigene Fachkonferenz, dort sitzen die Fachlehrkräfte mit Eltern- und Schülervertretern zusammen und besprechen fachbezogene Probleme, Vorgehensweisen im Unterricht, neue Fachbücher usw.
Stadtelternrat (StER)
Der Stadtelternrat Hannover vertritt die Interessen der Eltern aller schulpflichtigen Kinder in Hannover. Die Schulelternräte der verschiedenen Schulformen wählen alle 2 Jahre (in geraden Jahren ) je zwei Delegierte. Diese wählen in der Wahlversammlung, zu der die Stadtverwaltung einlädt, die Mitglieder des Stadtelternrats.
Regionselternrat (RER)
Die Schulelternräte der Stadt Hannover und des ehemaligen Landkreises wählen alle zwei Jahre (in ungeraden Jahren ) je zwei Delegierte. Diese Delegierten wählen in einer Wahlversammlung die Mitglieder des Regionselternrats. In diesem Gremium werden Probleme besprochen und Informationen ausgetauscht. Beschlüsse und Vorschläge werden an den Landeselternrat weitergegeben.
Landeselternrat (LER)
Die Stadtelternräte der kreisfreien Städte, die Kreiselternräte und der Regionselternrat Hannover wählen die schulformbezogenen Delegierten für den LER. Das Plenum setzt sich aus 36 Mitgliedern zusammen. Der Landeselternrat ist ein beratendes Gremium beim Kultusministerium. Er berät das Kultusministerium in allgemeinen Fragen des Schulwesens, soweit Eltern betroffen sind. Dazu werden auch stimmberechtigte Mitglieder in den Landesschulbeirat gewählt. Dieser hat ein Anhörungsrecht beim Kultusministerium und fertigt Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Darüber hinaus wählt der Landeselternrat Delegierte in den Bundeselternrat.
Bundeselternrat (BER)
Der Bundeselternrat ist ein beratendes Gremium der Kultusministerkonferenz. Er unterstützt die Elternvertreter in den Ländern dabei, ihre schulischen Mitwirkungsrechte wahrzunehmen.
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